Einladung zur Mitgliederversammlung 2026
am Samstag den 21.03.2026 um 10:00 Uhr
Bibliothek des Bandwirkerbades
Am Stadtbahnhof 30
42369 Wuppertal
Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 17.05.2025
- Geschäftsberichte für 2025
- Bericht der Spartenleiter
- Bericht des Geschäftsführers
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht des Kassenwartes zum Geschäftsjahr 2025
- Wahl einer/s Versammlungsleiterin/s
- Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
- Neuwahlen des / der
- Vorsitzende / r
- Geschäftsführer/ in
- Sportlicher Leiter/ in
- Kassenprüfers/ in
- Bestätigung des Jugendwartes/in
- Beirats
- Elternbeirats
- Finanz und Haushaltsplan 2026
- Antrag des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Ergänzung der Vereinssatzung zur Verankerung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und zur Prävention sexualisierter Gewalt gemäß den Vorgaben des Schwimmverbandes NRW (vgl. Anlage)
- Weitere Anträge
- Ehrungen
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis Samstag, den 14.03.2026 10:00 Uhr beim Vorstand des Vereins (
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, voll stimmberechtigt sind. Alle Erziehungsberechtigten unserer minderjährigen Kinder unter 16 Jahren sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Anlage zu TOP 7:
Vorgesehene Satzungsänderung
Ergänzung in §1 Zweck des Vereins als neuer Absatz §1 (5)
- 1 (5) Schutz vor Gewalt
Der Verein setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Gewalt, Diskriminierung und insbesondere sexualisierter Gewalt ein.
Er verpflichtet sich zur Umsetzung geeigneter Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Grundlage hierfür sind insbesondere die Richtlinien und Konzepte des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen (SV NRW) zum Schutz vor Gewalt und zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Begründung zur Satzungsänderung
Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen fordert von seinen Mitgliedsvereinen die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt sowie zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Mit der Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Satzung verpflichtet sich die Ronsdorfer Schwimmgemeinschaft 1885 e.V., geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umzusetzen und die entsprechenden Richtlinien des SV NRW zu berücksichtigen.
Christian Schwarz, 1. Vorsitzender